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Na, da bietet mir mein Außenlager ja nochmals eine Pflanze an, die unter Naturschutz steht. Eigentlich für mich unvorstellbar, da ich diese Pflanze hier ständig sehe und als Kind eine Wiese ohne Wiesenschaumkraut nicht denkbar war. Dennoch: in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein erheblicher Bestandsrückgang zu verzeichnen, deshalb wird diese Art dort als gefährdet eingestuft.

Es liebt feuchten bis nassen Laub- und Tannenwälderboden. Im Außenlager handelt es sich um eine frische, eigentlich sogar feuchte Wiese, die für Futterzwecke dient.

Erstaunlich: Ein Handsträußchen ist in Bayern gestattet, s. Art. 28 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG). Aber in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist ein solcher Griff sträflich. Durch den erheblichem Bestandsrückgang wird die Art dort als gefährdet eingestuft (Rote-Liste Status 3, d.h. „bitte nicht pflücken“).

Sie gehören zu den Kreuzblütler (Brassicaceae/ Cruciferae), die weltweit mit 350 Pflanzengattungen verbreitet sind. Bei uns finden sich rund 45 Gattungen, unter ihnen die Gattung Cardamine (u.a. Wiesenschaum-kraut) oder z.B. Brassica ( u.a. diverse Kohlsorten, s.o.). Eine Blüte besteht aus aus 4 Kelchblättern (Sepalen) und 4 Kronblättern (Petalen), die über Kreuz stehen.

Beinahe wie eine Rosette wirkt sie, diese bis 60 cm hohe Feuchtwiesenart, bodennah rosettenartige Grundblätter und unpaarig gefiederte Teilblättchen im oberen Stängelabschnitt. Der hohle Stängel ist fast rund, die Blütenstände blasslila, -rosa oder weiß.

Jetzt im April/Mai zeigen sich bei mir diese Blumen.


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